Anlage 1 zu OPS 1.775 VO (EG) 2008/859

Zusatzsauerstoff in Flugzeugen ohne Druckkabine

Tabelle 1

Anmerkung: Im Sinne dieser Tabelle bedeutet der Begriff „Fluggäste” die tatsächliche Anzahl der beförderten Personen und schließt Kleinkinder unter 2 Jahren mit ein.

a) b)
VORRAT FÜR DAUER UND DRUCKHÖHE
1. alle im Cockpit sitzenden diensttuenden Personen Für die gesamte Flugzeit in Druckhöhen oberhalb 10000 ft.
2. alle vorgeschriebenen Flugbegleiter Für die gesamte Flugzeit in Druckhöhen oberhalb 13000 ft und für den über 30 Minuten hinausgehenden Zeitraum in Druckhöhen oberhalb 10000 ft bis zu 13000 ft.
3. 100 % der Fluggäste (siehe Anmerkung) Für die gesamte Flugzeit in Druckhöhen oberhalb 13000 ft.
4. 10 % der Fluggäste (siehe Anmerkung) Für die gesamte über 30 Minuten hinausgehende Flugzeit in Druckhöhen oberhalb 10000 ft bis zu 13000 ft.

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