Artikel 3 VO (EG) 2008/868
Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 2237/77 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
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