Artikel 25r VO (EG) 2008/889
Spezifische Vorschriften für Austern
Die Kultivierung in Säcken auf Tischen ist zulässig. Diese Tische und andere Vorrichtungen zur Austernzucht sind so aufzustellen, dass keine durchgehende Sperre entlang der Uferlinie entsteht. Für eine optimale Produktion werden die Austern sorgfältig unter Beachtung der Gezeitenströmung platziert. Die Austernproduktion muss den Kriterien in Anhang XIIIa Abschnitt 8 genügen.
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