Artikel 79d VO (EG) 2008/889
Bewirtschaftung mehrerer Produktionseinheiten durch ein und denselben Unternehmer
Bewirtschaftet ein Unternehmer mehrere Produktionseinheiten gemäß Artikel 25c, so unterliegen die Einheiten, in denen Tiere in Aquakultur nichtökologisch/nichtbiologisch produziert werden, ebenfalls der Kontrollregelung gemäß Kapitel 1 und dem vorliegenden Kapitel.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.