Artikel 1 VO (EG) 2008/923

Es wird eine Untersuchung gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob mit aus Thailand in die Gemeinschaft versandten manuellen Palettenhubwagen und wesentlichen Teilen davon, d. h. Chassis und Hydraulik, die unter die KN-Codes ex84279000 und ex84312000 (TARIC-Codes 8427900011 und 8431200011) eingereiht werden, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1174/2005, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 684/2008, eingeführten Maßnahmen umgangen werden. Manuelle Palettenhubwagen sind definiert als Flurförderzeuge mit einer mit Rollen ausgestatteten Hubgabel, die auf glatten, ebenen und harten Flächen zum Hantieren von Paletten eingesetzt werden und im Mitgängerbetrieb mit Hilfe einer schwenkbaren Deichsel von Hand geschoben, gezogen und gelenkt werden. Manuelle Palettenhubwagen sind lediglich dafür ausgelegt, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel so weit anzuheben, dass sie transportiert werden kann; sie haben keinerlei zusätzliche Funktionen oder Verwendungen wie beispielsweise i) Lasten zu transportieren, hochzuheben oder zu lagern (Hochhubwagen), ii) Paletten übereinander zu stapeln (Stapler), iii) Lasten zu einer Arbeitsbühne hochzuheben (Scherenhubwagen) oder iv) Lasten hochzuheben und zu wiegen (Waagehubwagen).

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