ANHANG I VO (EG) 2008/960

MODUL 1:
UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.
Themen und dazugehörige Variablen

a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

e-Commerce- und e-Business-Prozesse.

b) Folgende Unternehmensvariablen werden erhoben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

Nutzung eines internen Computernetzes (z. B. LAN);

Nutzung eines Mitarbeiterportals (Intranet);

Nutzung von Extranet;

Nutzung von freien oder quelloffenen Betriebssystemen wie Linux (d. h. von Betriebssystemen, deren Quellcode verfügbar ist, für die keine Lizenzgebühren erhoben werden und die geändert und/oder (weiter)verbreitet werden dürfen);

Einsatz von RFID-Technologien.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein internes Computernetz (z. B. LAN) nutzen:

Nutzung eines drahtlosen Zugangs zum internen Computernetz (z. B. LAN).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die RFID-Technologie nutzen:

Nutzung der RFID-Technologie zur Produktkennzeichnung;

Nutzung der RFID-Technologie zur Überwachung und Kontrolle der industriellen Fertigung;

Nutzung der RFID-Technologie zur Verfolgung und Rückverfolgung der Lieferkette und des Bestands;

Nutzung der RFID-Technologie zur Verwaltung der Wartungs- und Pflegeinformationen bzw. zur Vermögensverwaltung;

Nutzung der RFID-Technologie für Zahlungsanwendungen;

Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle.

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobile Verbindung;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

Nutzung einer eigenen Website.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d. h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots im Rahmen eines elektronischen Ausschreibungssystems (elektronisches Beschaffungswesen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

(fakultativ) Funktionsangebot: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Funktionsangebot: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Funktionsangebot: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Funktionsangebot: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Funktionsangebot: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Funktionsangebot: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Funktionsangebot: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

e-Commerce- und e-Business-Prozesse

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE — automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen (z. B. Bestellungen, Rechnungen, Zahlungsvorgänge oder Produktbeschreibungen) über das Internet oder andere Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht (XML, EDIFACT usw.), ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

elektronischer Austausch von Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) für die Weitergabe von Informationen über Käufe und/oder Verkäufe an andere betriebliche Funktionsbereiche (Finanzwesen, Planung, Marketing usw.);

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke (Preisgestaltung, Verkaufsfördermaßnahmen, Wahl der Vertriebskanäle usw.);

Verwendung digitaler Signaturen in versandten Mitteilungen, d. h. Anwendung von Verschlüsselungsverfahren, die die Authentizität und Integrität der Mitteilung garantieren (da sie die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und die Feststellung nachträglicher Veränderungen ermöglichen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung von ADE für: Versendung von Aufträgen an Zulieferer;

Nutzung von ADE für: Empfang elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für: Entgegennahme von Bestellungen;

Nutzung von ADE für: Versendung elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Produktinformationen;

Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Frachtpapieren;

(fakultativ) Nutzung von ADE für: Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

(fakultativ) Nutzung von ADE für: Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben;

Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Computernetze Bestellungen erhalten haben;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Produkte oder Dienstleistungen nicht geeignet;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Kunden nicht bereit zur Nutzung des e-Commerce;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Sicherheitsbedenken;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Probleme im Logistikbereich;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Unsicherheit bezüglich des Rechtsrahmens;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: technische Probleme bei der Einführung von e-Commerce;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Umgestaltung der Geschäftsabläufe für den Einsatz von e-Commerce erforderlich;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: negative Erfahrungen mit elektronischem Vertrieb;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: sprachliche Probleme im Zusammenhang mit internationalem e-Commerce.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern austauschen:

Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Produktionspläne;

Informationsaustausch mit Zulieferern über Lieferstandsinformationen;

Informationsaustausch mit Kunden über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bestände;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Produktionspläne;

Informationsaustausch mit Kunden über Lieferstandsinformationen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden über Websites;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden im Wege des automatisierten Datenaustauschs.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Prozentsatz des Gesamtumsatzes, der mit über Computernetze eingegangenen Bestellungen erzielt wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen über Websites zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über das Internet zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über andere Computernetze zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Zielort: Inland;

elektronische Verkäufe nach Zielort: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Zielort: übrige Welt;

(fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites;

(fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites;

Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: Zugang zu neuen Märkten, Steigerung des Absatzpotenzials;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: geringere Transaktionskosten;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: höherer Umsatz;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: sonstige Auswirkungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen von Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem Höchstumsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem zweithöchsten Umsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem dritthöchsten Umsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Anteil der Käufe, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, am Gesamtwert der Käufe im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;1], [1;5], [5;10], [10;25], [25;50], [50;75], [75;100]);

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Inland;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt.

c) Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen: für alle Unternehmen zu erfassende Variablen:

Wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Standort: Konvergenz/Nicht-Konvergenz-Region im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen, zu erhebende Variablen:

Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.
Erfassungsbereich

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a) Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:
NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt C „Herstellung von Waren”
Abschnitt D, E „Energieversorgung” , „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen”
Abschnitt F „Baugewerbe/Bau”
Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen”
Abschnitt H „Verkehr und Lagerei”
Abschnitt I „Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie”
Abschnitt J „Information und Kommunikation”

Klasse

64.19, 64.92, 66.12 und 66.19.

Gruppen

65.1 und 65.2.

„Finanz- und Versicherungsdienstleistungen”
Abschnitt L „Grundstücks- und Wohnungswesen”
Abteilung 69—74 „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen”
Abschnitt N „Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops”

b) Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c) Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.
Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2008. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2009.

4.
Aufschlüsselung

Die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und Variablen werden einzeln nach dem folgenden Schema aufgeschlüsselt:

a) Nach Wirtschaftszweigen: Gemäß folgenden NACE-Rev.-2-Aggregaten:

NACE-Rev.-2-Aggregation für die mögliche Berechnung nationaler Aggregate

    10—18

    19—22

    23—25

    26—33

    35—39

    41—43

    45—47

    49—53

    55

    56

    58—63

    64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

    68

    69—74

    77—82

    79

NACE-Rev.-2-Aggregation für die mögliche Berechnung europäischer Aggregate

    10—12

    13—15

    16—18

    26

    27—28

    29—30

    31—33

    45

    46

    47

    58—60

    61

    62—63

    64.19 + 64.92

    65.1 + 65.2

    66.12 + 66.19

    77—78 + 80—82

Die Daten werden nach den entsprechenden NACE-Rev.-1.1-Aggregaten aufgeschlüsselt bereitgestellt, um eine Vergleichbarkeit der Daten aus beiden Versionen der Wirtschaftszweigsystematik zu gewährleisten.

NACE-Aggregation

    DA + DB + DC + DD + DE

    DF + DG + DH

    DI + DJ

    DK + DL + DM + DN

    45

    50

    51

    52

    55.1 + 55.2

    60 + 61 + 62 + 63

    64

    65.12 + 65.22

    66.01 + 66.03

    72

    70 + 71 + 73 + 74

    92.1 + 92.2

Für die fakultativen NACE-Rev.-1.1-Kategorien gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung.

NACE-Aggregation

    22

    40 + 41

    55.3 + 55.4 + 55.5

    92.3 bis 92.7

    93

    67.12 + 67.13 + 67.2

b) Nach Größenklassen: Die Daten werden nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufgeschlüsselt.

Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte” und „5 bis 9 Beschäftigte” bereitzustellen.)

Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

c) Geografische Aufschlüsselung: Die Daten werden nach folgenden regionalen Gruppen aufgeschlüsselt:

Regionale Gruppe

    Konvergenzregionen

    Nichtkonvergenzregionen

5.
Periodizität

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2009 vorgelegt.

6.
Fristen

a) Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2009 an Eurostat übermittelt. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b) Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2009 an Eurostat übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c) Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis zum 5. November 2009 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.

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