Artikel 36 VO (EG) 2009/1010
Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 und der vorliegenden Verordnung durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und die von ihr bezeichneten Stelle.
(2) Die Rechte der Personen im Hinblick auf ihre in nationalen Datenbanken verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats wahrgenommen, der ihre personenbezogenen Daten gespeichert hat, und zwar insbesondere mit den Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 sowie, in Bezug auf von Unionseinrichtungen verarbeitete personenbezogene Daten, mit der Verordnung (EU) 2018/1725.
(3) Die Kommission oder die von ihr benannte Stelle und die Mitgliedstaaten können die personenbezogenen Daten natürlicher Personen verarbeiten, um ihre Pflichten gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere zur Durchführung von Überprüfungen und Untersuchungen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, oder nach den Bestimmungen von Abkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen zu erfüllen.
(4) Die Kommission kann bestimmte Rechte betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission im Unionssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/1862 der Kommission vom 6. November 2019 beschränken.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2016/680/oj).
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