ANHANG I VO (EG) 2009/1019

Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pouligny-Saint-Pierre” werden genehmigt:

„Herstellungsverfahren”

Nummer 5 der Spezifikation über das Verfahren zur Herstellung des Erzeugnisses wird durch folgende Bestimmungen ergänzt:

(…) Die Dicklegung der Milch muss ausschließlich mit Lab erfolgen.

Die Konzentrierung der Milch durch teilweise Abscheidung des wässrigen Teils vor der Gerinnung ist untersagt.

(…) Die Aufbewahrung des Rohstoffs Milch, der in der Herstellung befindlichen Erzeugnisse und des frischen Käses bei Temperaturen unter Null ist untersagt.

Neben dem Ausgangsstoff Milch dürfen als Inhaltsstoffe, Herstellungshilfsstoffe oder Zusatzstoffe in der Milch und während der Herstellung nur Lab, unschädliche Bakterien-, Hefe- und Schimmelkulturen sowie Salz hinzugefügt werden.

(…) Die Aufbewahrung des frischen Käses und des in der Reife befindlichen Käses unter Schutzgas ist untersagt.

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