ANHANG II VO (EG) 2009/1019
ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
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Zuständige Behörde des Mitgliedstaats
- Name:
- Institut national de l’origine et de la qualité
- Anschrift:
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51 rue d’Anjou, 75008 Paris, FRANCE - Tel.:
- +33 153898000
- Fax
- +33 153898060
- E-Mail:
- info@inao.gouv.fr
- 2
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Vereinigung
- Name:
- Syndicat des producteurs de Pouligny-Saint-Pierre
- Anschrift:
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Maison de l’agriculture, 65 avenue Gambetta, 36300 Le Blanc, FRANCE - Tel.:
- +33 254375213
- Fax
- +33 254370421
- E-Mail:
- syndicataocpouligny@tele2.fr
- Zusammensetzung:
- Erzeuger/Verarbeiter (X) andere ( )
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Art des Erzeugnisses
- Klasse 1.3:
- Käse
- 4.
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Spezifikation
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
- 4.1
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Name
„Pouligny-Saint-Pierre”
- 4.2
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Beschreibung
Weichkäse aus Ziegenvollmilch, leicht gesalzen, nicht gekocht, mit oberflächlicher Schimmelbildung, in Form einer Pyramide mit quadratischer Grundfläche. Der Mindestfettgehalt liegt bei 45 % Fett in der Trockenmasse, wobei letztere pro Käse mindestens 90 Gramm betragen muss.
- 4.3
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Geographisches Gebiet
22 Gemeinden im Departement IndreIn den Cantons Blanc und Tournon-Saint-Martin: alle Gemeinden
Im Canton Bélâbre: die Gemeinden Mauvières und Saint-Hilaire-sur-Bénaize
Im Canton Mézières-en-Brenne: die Gemeinde Azay-le-Ferron
- 4.4
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Ursprungsnachweis
Jeder Milcherzeuger, jeder Verarbeitungsbetrieb und jeder Reifungsbetrieb füllt eine Eignungserklärung ( „déclaration d’aptitude” ) aus, die bei den Dienststellen des INAO registriert wird und anhand deren alle am Herstellungsprozess Beteiligten identifiziert werden können. Jeder von ihnen muss dem INAO die Register und alle Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Kontrolle des Ursprungs, der Qualität und der Bedingungen für die Milch- und Käseerzeugung erforderlich sind. Im Rahmen der Kontrollen, die in Bezug auf die Eigenschaften des Erzeugnisses mit geschützter Ursprungsbezeichnung durchgeführt werden, gewährleistet eine analytische und organoleptische Prüfung die Qualität und den typischen Charakter der Erzeugnisse.
- 4.5
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Herstellungsverfahren
Die Milcherzeugung sowie die Herstellung und die Reifung des Käses müssen in der geografischen Region erfolgen. Der Käse wird durch Milchgerinnung unter Zugabe einer geringen Menge Lab gewonnen. Der Käsebruch bleibt 24 bis 36 Stunden in der Form, dann erfolgen Ausformen und Salzen. Die Reifung dauert mindestens 10 Tage.
- 4.6
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Dieser Ziegenkäse aus der Touraine unterscheidet sich bereits seit dem 18. Jahrhundert von seinen Nachbarn durch seine originelle Form, die laut der Tradition dem Glockenturm der Gemeinde Pouligny nachempfunden ist. Er genießt sehr schnell einen wirklichen Ruf, was bestätigt wird durch eine Medaille, die er beim Wettbewerb von 1901 in Paris erhält. Die Erzeugergemeinschaft hat sich sehr früh um die Erhaltung der Spezifizität des Käses bemüht und im Jahr 1976 die Anerkennung der Ursprungsbezeichnung erhalten. Das Ursprungsgebiet bildet eine klimatische (wärmer und trockener als die angrenzenden Gebiete), geologische (arme Böden mit hohem Lehm- und Sandanteil) und pflanzliche Einheit, die die Ziegenhaltung begünstigt und somit seit jeher mit einer traditionellen Herstellung dieses Käses einherging.
- 4.7
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Kontrolleinrichtung
- Name:
- Institut national de l’origine et de la qualité (INAO)
- Anschrift:
-
51 rue d’Anjou, 75008 Paris, FRANCE - Tel.:
- + 33 153898000
- Fax
- + 33 153898060
- E-Mail:
- info@inao.gouv.fr
- Name:
- Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF)
- Anschrift:
-
59, boulevard Vincent Auriol, 75703 Paris Cédex 13, FRANCE - Tel.:
- +33 144871717
- Fax
- +33 144973037
- 4.8
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Etikettierung
Auf dem Etikett der Käse steht der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pouligny-Saint-Pierre” in Buchstaben, deren Größe mindestens zwei Dritteln der größten Buchstaben auf dem Etikett entspricht.© Europäische Union 1998-2021
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