Artikel 12 VO (EG) 2009/1060
Transparenzbericht
Eine Ratingagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Transparenzbericht mit den in Anhang I Abschnitt E Teil III genannten Angaben. Eine Ratingagentur veröffentlicht ihren Transparenzbericht spätestens drei Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahrs und stellt sicher, dass er mindestens fünf Jahre lang über die Website der Ratingagentur abgerufen werden kann.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.