Artikel 5c VO (EG) 2009/1060

Übermäßiger Rückgriff auf Ratings im Unionsrecht

Unbeschadet ihres Initiativrechts überprüft die Kommission weiterhin, ob es im Unionsrecht Bezugnahmen auf Ratings gibt, die dazu führen oder führen könnten, dass sich die zuständigen Behörden, die sektoralen zuständigen Behörden, die in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Einheiten oder andere Finanzmarktakteure ausschließlich oder automatisch auf Ratings verlassen; sie verfolgt dabei das Ziel, bis 1. Januar 2020 alle Vorschriften im Unionsrecht zu streichen, die die Nutzung oder Abgabe von Ratings zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erfordern oder gestatten, sofern geeignete Alternativen für die Bewertung des Kreditrisikos gefunden und umgesetzt worden sind.

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