ANHANG I VO (EG) 2009/1072
Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung
Die Gemeinschaftslizenz und die Fahrerbescheinigung müssen mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:
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ein Hologramm,
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Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden,
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mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar),
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fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster,
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doppelte Nummerierung: Seriennummer der Gemeinschaftslizenz, ihrer beglaubigten Kopie oder der Fahrerbescheinigungen sowie, in jedem Fall, die Ausgabenummer,
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Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.
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