ANHANG I VO (EG) 2009/1072

Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung

Die Gemeinschaftslizenz und die Fahrerbescheinigung müssen mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:

ein Hologramm,

Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden,

mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar),

fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster,

doppelte Nummerierung: Seriennummer der Gemeinschaftslizenz, ihrer beglaubigten Kopie oder der Fahrerbescheinigungen sowie, in jedem Fall, die Ausgabenummer,

Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.

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