ANHANG II VO (EG) 2009/1072
Muster für die Gemeinschaftslizenz
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
(a)
(b)
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Lizenz wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 erteilt. Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr für Beförderungen- —
bei denen sich Ausgangspunkt und Bestimmungsort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten befinden, mit oder ohne Transit durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder ein oder mehrere Drittländer;
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von einem Mitgliedstaat in ein Drittland oder umgekehrt, mit oder ohne Transit durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder eines oder mehrere Drittländer;
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zwischen Drittländern mit Transit durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten
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nicht alle Bedingungen für die Verwendung der Lizenz erfüllt hat;
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zu Tatsachen, die für die Erteilung bzw. Erneuerung der Lizenz erheblich waren, unrichtige Angaben gemacht hat.
Fußnote(n):
- (1)
„Fahrzeug” ist ein in einem Mitgliedstaat amtlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, bei der zumindest das Kraftfahrzeug in einem Mitgliedstaat amtlich zugelassen ist, sofern sie ausschließlich für die Güterbeförderung verwendet werden.
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