ANHANG I VO (EG) 2009/1073

Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz

Die Gemeinschaftslizenz muss mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:

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ein Hologramm,

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Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden,

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mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar),

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fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster,

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doppelte Nummerierung: Seriennummer und Ausgabenummer,

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Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.

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