Artikel 52 VO (EG) 2009/1120
Aufhebung
Die Verordnungen (EG) Nr. 795/2004 und (EG) Nr. 639/2009 werden aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar 2010 beginnende Prämienzeiträume beziehen.
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