Artikel 52 VO (EG) 2009/1120

Aufhebung

Die Verordnungen (EG) Nr. 795/2004 und (EG) Nr. 639/2009 werden aufgehoben.

Sie gelten jedoch weiterhin für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar 2010 beginnende Prämienzeiträume beziehen.

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