Artikel 53 VO (EG) 2009/1120
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2010 mit Ausnahme von Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a, die ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gelten.
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