ANHANG V VO (EG) 2009/1120

Inhalt der mit dem Jahresbericht über Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 51 Absatz 3 Buchstabe d zu übermittelnden Informationen

Die Informationen umfassen folgende Angaben:

a)
Liste der zugelassenen Fonds auf Gegenseitigkeit und Zahl der angeschlossenen Betriebsinhaber je Fonds,
b)
gegebenenfalls Verwaltungskosten für die Einrichtung neuer Fonds auf Gegenseitigkeit,
c)
Finanzierungsquelle gemäß Artikel 69 Absatz 6 Buchstabe a oder c der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und gegebenenfalls Betrag der angewendeten linearen Kürzung sowie der entsprechenden Zahlungen,
d)
Art der ausgeglichenen wirtschaftlichen Einbußen gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009, aufgeschlüsselt nach zugelassenen Fonds und Ursachen,
e)
für jeden zugelassenen Fonds: Zahl der entschädigten Betriebsinhaber, aufgeschlüsselt nach Art der ausgeglichenen wirtschaftlichen Einbußen und nach Ursachen gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009,
f)
Ausgaben für jeden zugelassenen Fonds, aufgeschlüsselt nach Art der wirtschaftlichen Einbußen,
g)
prozentualer Anteil und Betrag der durch die einzelnen Fonds gezahlten finanziellen Beiträge gemäß Artikel 71 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und
h)
etwaige bei der Durchführung der besonderen Stützungsmaßnahme mit Fonds auf Gegenseitigkeit gewonnene Erfahrungen.

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