Artikel 1 VO (EG) 2009/1121
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zu den folgenden in Titel IV Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Stützungsregelungen:
- a)
- kulturspezifische Zahlung für Reis gemäß Abschnitt 1 des genannten Kapitels,
- b)
- Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger gemäß Abschnitt 2 des genannten Kapitels,
- c)
- Prämie für Eiweißpflanzen gemäß Abschnitt 3 des genannten Kapitels,
- d)
- Flächenzahlung für Schalenfrüchte gemäß Abschnitt 4 des genannten Kapitels,
- e)
- Beihilfe für Saatgut gemäß Abschnitt 5 des genannten Kapitels,
- f)
- kulturspezifische Zahlung für Baumwolle gemäß Abschnitt 6 des genannten Kapitels,
- g)
- Übergangszahlungen für Obst und Gemüse sowie Übergangszahlung für Beerenfrüchte gemäß den Abschnitten 8 und 9 des genannten Kapitels,
- h)
- Prämien in den Sektoren Schaf- und Ziegenfleisch gemäß Abschnitt 10 des genannten Kapitels,
- i)
- Zahlungen für Rindfleisch gemäß Abschnitt 11 des genannten Kapitels.
(2) Diese Verordnung enthält außerdem Durchführungsbestimmungen zu den folgenden in Titel V der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Stützungsregelungen:
- a)
- Regelung für die einheitliche Flächenzahlung gemäß Kapitel 2 des genannten Titels,
- b)
- ergänzende nationale Direktzahlungen gemäß Kapitel 4 des genannten Titels.
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