Artikel 1 VO (EG) 2009/1121

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zu den folgenden in Titel IV Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Stützungsregelungen:

a)
kulturspezifische Zahlung für Reis gemäß Abschnitt 1 des genannten Kapitels,
b)
Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger gemäß Abschnitt 2 des genannten Kapitels,
c)
Prämie für Eiweißpflanzen gemäß Abschnitt 3 des genannten Kapitels,
d)
Flächenzahlung für Schalenfrüchte gemäß Abschnitt 4 des genannten Kapitels,
e)
Beihilfe für Saatgut gemäß Abschnitt 5 des genannten Kapitels,
f)
kulturspezifische Zahlung für Baumwolle gemäß Abschnitt 6 des genannten Kapitels,
g)
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse sowie Übergangszahlung für Beerenfrüchte gemäß den Abschnitten 8 und 9 des genannten Kapitels,
h)
Prämien in den Sektoren Schaf- und Ziegenfleisch gemäß Abschnitt 10 des genannten Kapitels,
i)
Zahlungen für Rindfleisch gemäß Abschnitt 11 des genannten Kapitels.

(2) Diese Verordnung enthält außerdem Durchführungsbestimmungen zu den folgenden in Titel V der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Stützungsregelungen:

a)
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung gemäß Kapitel 2 des genannten Titels,
b)
ergänzende nationale Direktzahlungen gemäß Kapitel 4 des genannten Titels.

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