Artikel 18 VO (EG) 2009/1121
Zertifizierung von Saatgut
Die Beihilfe für Saatgut gemäß Artikel 87 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wird für die Erzeugung von Basissaatgut und amtlich zertifiziertem Saatgut im Sinne der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG gewährt, das mit den in denselben Richtlinien festgelegten Standards und Bedingungen gemäß den Artikeln 19 bis 23 der vorliegenden Verordnung übereinstimmt.
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