Artikel 42 VO (EG) 2009/1121
Unentgeltlich erhaltene Prämienansprüche
Besitzt ein Betriebsinhaber unentgeltlich von der nationalen Reserve erworbene Prämienansprüche, darf er diese außer unter wohlbegründeten außergewöhnlichen Umständen in den drei Jahren nach Erhalt dieser Ansprüche weder übertragen noch vorübergehend verpachten.
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