Artikel 46 VO (EG) 2009/1121
Betriebsinhaber, die nicht Eigentümer der von ihnen genutzten Flächen sind
Betriebsinhaber, die nur öffentliche oder Gemeinschaftsflächen bewirtschaften und die die Nutzung dieser Flächen als Weideland aufgeben sowie alle Prämienansprüche auf einen anderen Betriebsinhaber übertragen wollen, sind Betriebsinhabern gleich gestellt, die ihren Betrieb verkaufen oder übertragen. In allen anderen Fällen werden diese Betriebsinhaber den Betriebsinhabern gleich gestellt, die lediglich Prämienansprüche übertragen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.