Artikel 48 VO (EG) 2009/1121
Berechnung der individuellen Obergrenzen
Bei der ersten Berechnung der für die Prämienansprüche geltenden erzeugerspezifischen Obergrenzen und bei ihrer späteren Änderung werden nur volle Zahlen berücksichtigt.
Ergeben also die erforderlichen Berechnungen eine Bruchzahl, so wird auf die nächstliegende volle Zahl auf- bzw. abgerundet. Ist jedoch diese Bruchzahl genau der Mittelwert zwischen zwei Zahlen, so wird aufgerundet.
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