Artikel 98 VO (EG) 2009/1121

Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Beihilfeanträge in Bezug auf Prämienjahre ab dem 1. Januar 2010.

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