ANHANG II VO (EG) 2009/1121

BESTIMMUNG DES BITTERSTOFFGEHALTS VON LUPINEN GEMÄSS ARTIKEL 13

Durchzuführen an einer Stichprobe von 200 Körnern einer 1-kg-Charge jeder Partie von höchstens 20 Tonnen.

Der Test sollte auf den qualitativen Nachweis von Bitterkorn in der Saatgutprobe beschränkt werden. Die Homogenitätstoleranz beträgt 1 auf 100 Körner. Als Testmethode ist die Kornschnittmethode nach von Sengbusch (1942), Ivanov und Smirnova (1932) sowie Eggebrecht (1949) zu verwenden. Die trockenen bzw. gequellten Körner werden quer durchgeschnitten. Die Kornhälften werden in einem Sieb zehn Sekunden lang in eine Jodlösung getaucht und danach fünf Sekunden mit Wasser abgespült. Die Schnittflächen von Bitterkörnern weisen eine Braunfärbung auf, während sie bei alkaloidarmen Körnern gelb bleiben.

Zur Herstellung von Jodlösung werden 14 g Kaliumiodid in möglichst wenig Wasser gelöst, mit 10 g Jod versetzt und mit Wasser auf 1000 cm3 aufgefüllt. Die Lösung muss vor ihrer Verwendung eine Woche ruhen und ist in Braunglasflaschen aufzubewahren. Vor der Verwendung wird diese Stammlösung auf 1:3 bis 1:5 verdünnt.

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