Artikel 36 VO (EG) 2009/1122
Vor-Ort-Kontrollen im Zusammenhang mit besonderen Zahlungsansprüchen
Die Mitgliedstaaten legen Verfahren für Vor-Ort-Kontrollen von Betriebsinhabern fest, die besondere Zahlungsansprüche angemeldet haben, um die Erfüllung der Aktivierungsbedingung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 zu gewährleisten.
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