Artikel 86 VO (EG) 2009/1122
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 796/2004 wird ab dem 1. Januar 2010 aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiter für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar 2010 beginnende Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume beziehen.
(2) Verweise auf die Verordnung (EG) Nr. 796/2004 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang II.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.