ANHANG II VO (EG) 2009/1125
TEIL III.3
FRAGEBOGEN ZU STAATLICHEN BEIHILFEN FÜR BENACHTEILIGTE UND BEHINDERTE ARBEITNEHMER
Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung von Einzelbeihilfen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben h und i der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zu verwenden, für die die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender staatlicher Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer mit dem Gemeinsamen Markt ( „Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit” )(1) gelten. Er ist auch für Einzelbeihilfen und Beihilferegelungen zu verwenden, die aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission angemeldet werden. Kommt die angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.VEREINBARKEIT DER BEIHILFE NACH ARTIKEL 87 ABSATZ 3 BUCHSTABE C EG-VERTRAG — EINGEHENDE WÜRDIGUNG
Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer können nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Mit dieser eingehenden Würdigung soll gewährleistet werden, dass hohe Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer nicht den Wettbewerb in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße verfälschen, sondern vielmehr das gemeinsame Interesse fördern. Dies ist der Fall, wenn der Nutzen der staatlichen Beihilfen durch einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen größer ist als die Gefahren für Wettbewerb und Handel. Im Folgenden wird dargelegt, welche Informationen für die eingehende Würdigung erforderlich sein können. Diese Erläuterungen sollen die Entscheidungen der Kommission und die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen transparent machen und für Berechenbarkeit und Rechtssicherheit sorgen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle Angaben zu übermitteln, die ihrer Ansicht nach für die Würdigung der Beihilfemaßnahme nützlich sein können. Kommt eine als Einzelbeihilfe angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.Merkmale der angemeldeten Maßnahme
- 1.
- Bitte beschreiben Sie kurz die angemeldete Maßnahme, d. h. das Ziel der Beihilfe, das Beihilfeinstrument, die Beihilfeempfänger, die Zielgruppen von Arbeitnehmern, den Beihilfebetrag, den Auszahlungszeitplan, die Laufzeit, die Beihilfeintensität und die beihilfefähigen Kosten.
- 2.
- Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Agrarerzeugnisse?
ja nein
- 3.
- Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnisse?
ja nein.
- 4.
- Bitte machen Sie nähere Angaben zum Beihilfeempfänger wie seinen Namen, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, den Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und die Unternehmenstätigkeit.
- 5.
- Bezieht sich die angemeldete Maßnahme auf die
Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer(2):
ja nein Einstellung stark benachteiligter Arbeitnehmer(3):
ja nein Einstellung behinderter Arbeitnehmer(4):
ja nein
- 6.
- Nennen Sie bitte gegebenenfalls den bei dieser Anmeldung zugrunde gelegten Wechselkurs.
- 7.
- Bitte nummerieren Sie alle dem Anmeldeformular als Anhänge beigefügten Unterlagen und geben Sie die jeweiligen Nummern in den entsprechenden Teilen des Fragebogens an.
Ziel der Beihilfe
- 8.
- Bitte erläutern Sie ausführlich, welche Ziele von gemeinsamem Interesse mit der angemeldeten Maßnahme verfolgt werden.
Im gemeinsamen Interesse liegendes Gleichheitsziel(5)
- 9.
- Bitte weisen Sie nach, dass die angemeldete Maßnahme zu einem Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen führen wird, und quantifizieren Sie den Zuwachs.
- 10.
- Anhand nachstehender Faktoren kann belegt werden, dass mit der angemeldeten Maßnahme ein im gemeinsamen Interesse liegendes Gleichheitsziel angestrebt wird. Bitte geben Sie an, welche dieser Faktoren für die angemeldete Maßnahme relevant sind, und übermitteln Sie entsprechende Nachweise:
-
- Anzahl und Gruppen der von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer
-
- Beschäftigungsquoten bei den von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmergruppen auf gesamtstaatlicher und/oder regionaler Ebene und in dem (den) betreffenden Unternehmen
-
- Arbeitslosenquoten bei den von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmern auf gesamtstaatlicher und/oder regionaler Ebene
Geeignetes Instrument(6)
- 11.
- Bitte erläutern Sie, inwieweit die angemeldete Maßnahme ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Beschäftigung benachteiligter und/oder behinderter Arbeitnehmer darstellt, und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Anreizeffekt und Erforderlichkeit der Beihilfe(7)
Zum Nachweis des Anreizeffekts muss der Mitgliedstaat belegen, dass der Lohnkostenzuschuss ausschließlich für einen benachteiligten oder behinderten Arbeitnehmer in einem Unternehmen gezahlt wird, das die Einstellung ohne die Beihilfe nicht vorgenommen hätte.- 12.
- Wurde mit dem (den) geförderten Vorhaben schon vor der Stellung des Beihilfeantrags bei den nationalen Behörden begonnen?
ja nein Falls ja, geht die Kommission davon aus, dass die Beihilfe für den Beihilfeempfänger keinen Anreiz darstellt, einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer zu bewirken.
- 13.
- Falls nein, geben Sie bitte Folgendes an:
Aufnahme der Beschäftigung am:
Antragstellung bei den nationalen Behörden am:
Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
- 14.
- Führt die Einstellung dazu, dass – im Vergleich zur Situation ohne Beihilfe – in dem (den) betreffenden Unternehmen mehr benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden?
ja nein
- 15.
- Falls nein, ist bzw. sind die Stelle(n) im Anschluss an das freiwillige Ausscheiden, die Invalidisierung, den Eintritt in den Ruhestand aus Altersgründen, die freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit oder die rechtmäßige Entlassung eines Mitarbeiters wegen Fehlverhaltens und nicht infolge des Abbaus von Arbeitsplätzen frei geworden?
ja nein
- 16.
- Bitte beschreiben Sie etwaige bestehende oder frühere Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen in dem betreffenden Unternehmen und nennen Sie dabei die Gruppen und die Anzahl von Arbeitnehmern, für die Beihilfen gezahlt wurden.
Verhältnismäßigkeit der Beihilfe(8)
Beihilfefähige Kosten
Die beihilfefähigen Kosten sind nach den Artikeln 40 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zu ermitteln und auf jene zusätzlichen Kosten zu beschränken, die für einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer erforderlich sind.- 17.
- Kosten, die im Rahmen der Maßnahme voraussichtlich entstehen werden:
-
- Bruttolohn (d. h. Lohn vor Steuern)
-
- Pflichtbeiträge wie Sozialversicherungsbeiträge
-
- Kosten für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Eltern
- 18.
- Bitte legen Sie für die angemeldete Maßnahme eine ausführliche Berechnung der beihilfefähigen Kosten und des abgedeckten Zeitraums(9) vor und stellen Sie sicher, dass die beihilfefähigen Kosten auf die Kosten beschränkt sind, die für einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen erforderlich sind.
- 19.
- Bitte weisen Sie nach, dass die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, d. h., dass der Beihilfebetrag die Netto-Mehrkosten, die bei Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen im Vergleich zur Beschäftigung nicht benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer anfallen, nicht übersteigt.
Beihilfeintensität im Falle benachteiligter Arbeitnehmer
- 20.
- Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?
Beihilfeintensität im Falle behinderter Arbeitnehmer
- 21.
- Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?
Untersuchung der Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen(10)
- 22.
- Bitte machen Sie Angaben zum Beihilfebetrag, zum Auszahlungszeitplan und zum Beihilfeinstrument.
- 23.
- Bitte erläutern Sie, ob der Beihilfeempfänger bereits früher Beihilfen für benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer erhalten hat, und machen Sie genauere Angaben dazu (Zeitpunkt, Beihilfebetrag, Gruppen und Anzahl der betreffenden Arbeitnehmer, Zeitraum der Lohnkostenzuschüsse).
- 24.
- Bitte geben Sie die Beschäftigungskosten des Beihilfeempfängers an (Beschäftigungskosten insgesamt, Kosten für die Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen, Anteil der Beschäftigungskosten an den Gesamtkosten) und erläutern Sie die Auswirkungen der Beihilfe auf die Kosten des Beihilfeempfängers (z. B. prozentualer Anteil der Beschäftigungskosten und Gesamtkosten, den die Beihilfe abdeckt).
- 25.
- Bitte nennen Sie die sachlich und die räumlich relevanten Märkte, auf denen der Beihilfeempfänger tätig ist und auf die sich die Beihilfe auswirken dürfte.
- 26.
- Geben Sie für jeden dieser Märkte Folgendes an:
- —
Grad der Marktkonzentration
- —
Marktanteil des Beihilfeempfängers
- —
Marktanteile der anderen auf diesen Märkten tätigen Unternehmen
- 27.
- Bitte beschreiben Sie die Wettbewerbssituation auf den relevanten Märkten und ihre Struktur und fügen Sie entsprechende Nachweise bei (z. B. Marktzugangs- und Marktaustrittsschranken, Produktdifferenzierung, Art des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern).
- 28.
- Bitte beschreiben Sie die Merkmale des Wirtschaftszweigs bzw. der Branche, in der der Beihilfeempfänger tätig ist (z. B. Bedeutung der Personalkosten in dem Wirtschaftszweig bzw. in der Branche, Bestehen von Überkapazitäten).
- 29.
- Bitte beschreiben Sie die Lage auf dem nationalen/regionalen Arbeitsmarkt (z. B. Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten, Lohnniveau, Arbeitsrecht).
- 30.
- Übermitteln Sie bitte gegebenenfalls Informationen über die Auswirkungen auf den Handel (Verlagerung von Handelsströmen).
KUMULIERUNG
- 31.
- Wird die im Rahmen der angemeldeten Maßnahme gewährte Beihilfe mit anderen Beihilfen kumuliert?
ja nein
- 32.
- Falls ja, erläutern Sie bitte die für die angemeldete Beihilfemaßnahme geltenden Kumulierungsvorschriften:
SONSTIGE ANGABEN
- 33.
- Bitte machen Sie an dieser Stelle alle sonstigen Angaben, die Ihrer Ansicht nach für die beihilferechtliche Würdigung der Maßnahme(n) relevant sind.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 6.
- (2)
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.
- (3)
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.
- (4)
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 20 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.
- (5)
Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.1.
- (6)
Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.2.
- (7)
Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.3.
- (8)
Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.4.
- (9)
Bei Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer sind die Lohnkosten über einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten (bzw. im Falle stark benachteiligter Arbeitnehmer von höchstens 24 Monaten) nach der Einstellung beihilfefähig. Bei Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer sind die Lohnkosten, die während der Beschäftigung des behinderten Arbeitnehmers anfallen, beihilfefähig.
- (10)
Dieser Abschnitt gilt nicht für Maßnahmen im Umfang von weniger als 5 Mio. EUR für die Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer und weniger als 10 Mio. EUR für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer, sofern Frage 10.3 in Teil I dieses Anhangs ordnungsgemäß beantwortet wird.
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