ANHANG III VO (EG) 2009/1125
- 1.
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Frage 2.3 von Teil III.7a von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Folgendes ersetzt
- 2.3.
- Sind die im Rahmen der Regelung gewährten Beihilfen mit Krediten verbunden, deren Restlaufzeit nach der Auszahlung des ersten Teilbetrags der Kreditsumme an das Unternehmen längstens sechs Monate beträgt?
- 2.
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Frage 2.3 von Teil III.7b von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Folgendes ersetzt
- 2.3.
- Sind die Beihilfen mit Krediten verbunden, deren Restlaufzeit nach der Auszahlung des ersten Teilbetrags der Kreditsumme an das Unternehmen längstens sechs Monate beträgt?
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