Artikel 6 VO (EG) 2009/1135

Kosten

Alle Kosten im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen nach Artikel 4 Absatz 1, darunter auch Probenahme, Untersuchung, Lagerung und alle Maßnahmen, die bei Beanstandungen ergriffen wurden, gehen zu Lasten des Lebens- und Futtermittelunternehmers.

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