Artikel 5 VO (EG) 2009/1135

Berichte

Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission vierteljährlich Bericht über die Analyseergebnisse aller Kontrollen gemäß Artikel 4 Absatz 1. Diese Berichte werden im Laufe des Monats vorgelegt, der auf das Quartalsende folgt.

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