Artikel 1 VO (EG) 2009/1152

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Einfuhr der nachstehend genannten Lebensmittel und deren Verarbeitungserzeugnisse und zusammengesetzte Lebensmittel:

a)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Brasilien:

i)
Paranüsse in der Schale, die unter den KN-Code 08012100 fallen,
ii)
Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Paranüsse in der Schale enthalten;

b)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus China:

i)
Erdnüsse, die unter den KN-Code 12024100 oder 12024200 fallen,
ii)
Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
iii)
geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081196 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;

c)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Ägypten:

i)
Erdnüsse, die unter den KN-Code 12024100 oder 12024200 fallen,
ii)
Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
iii)
geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081196 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;

d)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Iran:

i)
Pistazien, die unter den KN-Code 08025100 oder 08025200 fallen,
ii)
geröstete Pistazien, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;

e)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus der Türkei:

i)
getrocknete Feigen, die unter den KN-Code 08042090 fallen,
ii)
Haselnüsse (Corylus-Arten) in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 08022100 oder 08022200 fallen,
iii)
Pistazien, die unter den KN-Code 08025100 oder 08025200 fallen,
iv)
Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Feigen, Haselnüsse oder Pistazien enthalten,
v)
Feigenpaste, Pistazienpaste und Haselnusspaste, die unter den KN-Code 200710 oder 200799 fallen,
vi)
Haselnüsse und Pistazien, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen, die unter den KN-Code 200819 fallen, und Feigen, zubereitet oder haltbar gemacht, die unter den KN-Code 200899 fallen, einschließlich Mischungen, die unter den KN-Code 200897 fallen,
vii)
Mehl, Gries und Pulver von Haselnüssen, Feigen und Pistazien, die unter den KN-Code 11063090 fallen,
viii)
in Stücke oder Scheiben geschnittene und zerkleinerte Haselnüsse, die unter den KN-Code 08022200 und 200819 fallen;

f)
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus den Vereinigten Staaten von Amerika:

i)
Mandeln in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 080211 oder 080212 fallen,
ii)
geröstete Mandeln, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
iii)
Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Mandeln enthalten.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Sendungen von Lebensmitteln mit einem Bruttogewicht bis 20 kg oder für verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel, die die in Absatz 1 Buchstaben b bis f genannten Lebensmittel in einer Menge von unter 20 % enthalten.

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