Artikel 1 VO (EG) 2009/1152
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Einfuhr der nachstehend genannten Lebensmittel und deren Verarbeitungserzeugnisse und zusammengesetzten Lebensmittel:
- a)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Brasilien:
- i)
- Paranüsse in der Schale, die unter den KN-Code 08012100 fallen,
- ii)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Paranüsse in der Schale enthalten;
- b)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus China:
- i)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 12021090 oder 12022000 fallen,
- ii)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081196 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- c)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Ägypten:
- i)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 12021090 oder 12022000 fallen,
- ii)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081196 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- d)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Iran:
- i)
- Pistazien, die unter den KN-Code 08025000 fallen,
- ii)
- geröstete Pistazien, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- e)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus der Türkei:
- i)
- getrocknete Feigen, die unter den KN-Code 08042090 fallen,
- ii)
- Haselnüsse (Corylus-Arten) in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 08022100 oder 08022200 fallen,
- iii)
- Pistazien, die unter den KN-Code 08025000 fallen,
- iv)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Feigen, Haselnüsse oder Pistazien enthalten,
- v)
- Feigenpaste, Pistazienpaste und Haselnusspaste, die unter den KN-Code 11063090, 200710 oder 200799 fallen,
- vi)
- Haselnüsse, Feigen und Pistazien, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen, die unter den KN-Code 200819 fallen,
- vii)
- Mehl, Gries und Pulver von Haselnüssen, Feigen und Pistazien, die unter den KN-Code 11063090 fallen,
- viii)
- in Stücke oder Scheiben geschnittene und zerkleinerte Haselnüsse, die unter den KN-Code 08022200 und 200819 fallen;
- f)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter den vom Almond Board of California im Mai 2006 aufgestellten freiwilligen Aflatoxinprobenahmeplan (Voluntary Aflatoxin Sampling Plan) fallen:
- i)
- Mandeln in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 080211 oder 080212 fallen,
- ii)
- geröstete Mandeln, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Mandeln enthalten;
- g)
- folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die nicht unter den freiwilligen Aflatoxinprobenahmeplan fallen:
- i)
- Mandeln in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 080211 oder 080212 fallen,
- ii)
- geröstete Mandeln, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Mandeln enthalten.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Sendungen von Lebensmitteln mit einem Bruttogewicht bis 20 kg oder für verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel, die die in Absatz 1 Buchstaben b bis g genannten Lebensmittel in einer Menge von unter 20 % enthalten.
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