Artikel 1 VO (EG) 2009/1152
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Einfuhr der nachstehend genannten Lebensmittel und deren Verarbeitungserzeugnisse und zusammengesetzte Lebensmittel:
- a)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Brasilien:
- i)
- Paranüsse in der Schale, die unter den KN-Code 08012100 fallen,
- ii)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Paranüsse in der Schale enthalten;
- b)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus China:
- i)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 12024100 oder 12024200 fallen,
- ii)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081196 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- c)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Ägypten:
- i)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 12024100 oder 12024200 fallen,
- ii)
- Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081191 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081198 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- geröstete Erdnüsse, die unter den KN-Code 20081196 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- d)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus Iran:
- i)
- Pistazien, die unter den KN-Code 08025100 oder 08025200 fallen,
- ii)
- geröstete Pistazien, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen;
- e)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus der Türkei:
- i)
- getrocknete Feigen, die unter den KN-Code 08042090 fallen,
- ii)
- Haselnüsse (Corylus-Arten) in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 08022100 oder 08022200 fallen,
- iii)
- Pistazien, die unter den KN-Code 08025100 oder 08025200 fallen,
- iv)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Feigen, Haselnüsse oder Pistazien enthalten,
- v)
- Feigenpaste, Pistazienpaste und Haselnusspaste, die unter den KN-Code 200710 oder 200799 fallen,
- vi)
- Haselnüsse und Pistazien, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen, die unter den KN-Code 200819 fallen, und Feigen, zubereitet oder haltbar gemacht, die unter den KN-Code 200899 fallen, einschließlich Mischungen, die unter den KN-Code 200897 fallen,
- vii)
- Mehl, Gries und Pulver von Haselnüssen, Feigen und Pistazien, die unter den KN-Code 11063090 fallen,
- viii)
- in Stücke oder Scheiben geschnittene und zerkleinerte Haselnüsse, die unter den KN-Code 08022200 und 200819 fallen;
- f)
-
folgende Lebensmittel mit Ursprung in oder versandt aus den Vereinigten Staaten von Amerika:
- i)
- Mandeln in der Schale oder ohne Schale, die unter den KN-Code 080211 oder 080212 fallen,
- ii)
- geröstete Mandeln, die unter den KN-Code 20081913 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg) oder den KN-Code 20081993 (in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger) fallen,
- iii)
- Nuss- oder Trockenfrüchtemischungen, die unter den KN-Code 081350 fallen und Mandeln enthalten.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Sendungen von Lebensmitteln mit einem Bruttogewicht bis 20 kg oder für verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel, die die in Absatz 1 Buchstaben b bis f genannten Lebensmittel in einer Menge von unter 20 % enthalten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.