Artikel 10 VO (EG) 2009/1152
Kosten
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen, einschließlich Probenahmen, Analysen, Lagerung und sämtlicher Maßnahmen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften, trägt der Lebensmittelunternehmer.
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