Artikel 9 VO (EG) 2009/1152

Zusätzliche Anforderungen bezüglich der Einfuhr von Lebensmitteln aus den Vereinigten Staaten von Amerika

(1) Bei aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Lebensmitteln ist die Analyse gemäß Artikel 4 Absatz 1 in einem vom USDA für die Analyse auf Aflatoxine zugelassenen Labor durchzuführen.

(2) Die Genusstauglichkeitsbescheinigung gemäß Artikel 4 Absatz 1, die Sendungen mit in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f genannten Lebensmitteln beiliegt, muss einen Hinweis auf den freiwilligen Aflatoxinprobenahmeplan enthalten.

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