ANHANG I VO (EG) 2009/1152
Genusstauglichkeitsbescheinigung für die Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft von
…(*) Code der Sendung … Bescheinigungsnummer … Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. xxxx/2009 der Kommission mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2006/504/EG BESCHEINIGT die … … … (in Artikel 4 Absatz 1 genannte zuständige Behörde), dass … … (Lebensmittel im Sinne des Artikels 1) aus dieser Sendung bestehend aus: … … … (Beschreibung der Sendung, des Erzeugnisses, der Anzahl und Art der Packungen, Angabe des Brutto- oder Nettogewichts) verladen in … (Verladeort) von … (Transporteur) bestimmt für … (Bestimmungsort und -land) aus dem Unternehmen … … (Name und Anschrift des Unternehmens) unter einwandfreien hygienischen Bedingungen produziert, sortiert, behandelt, verarbeitet, verpackt und befördert wurden. Dieser Sendung wurden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission am … (Datum) Proben entnommen, die am … (Datum) im … (Name des Labors) analysiert wurden, um den Grad der Aflatoxin-B1- und der Gesamtaflatoxinkontamination zu ermitteln. Einzelheiten über Probenahmen und Analyseverfahren sowie alle Analyseergebnisse sind beigefügt. Diese Bescheinigung gilt bis zum … Ausgestellt in … am … Stempel und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der in Artikel 4 Absatz 1 genannten zuständigen BehördeFußnote(n):
- (*)
Erzeugnis und Ursprungsland.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.