Artikel 34 VO (EG) 2009/1187

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 wird aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiterhin für die vor dem 1. Januar 2010 beantragten Lizenzen.

(2) Verweise auf die Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang VIII.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.