Artikel 1 VO (EG) 2009/1200
Die in den gemeinschaftlichen Betriebsstrukturerhebungen und der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden zur Erfüllung der Anforderungen an Erfassungsbereich und Genauigkeit zu verwendenden Koeffizienten für Großvieheinheiten sind in Anhang I aufgeführt.
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