Artikel 11 VO (EG) 2009/1215

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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