Artikel 3 VO (EG) 2009/160

Das Europäische Parlament legt spätestens bis zum 31. Dezember 2011 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, um einen möglichen Bedarf zu prüfen, die auf die parlamentarischen Assistenten anwendbaren Vorschriften anzupassen.

Auf der Grundlage dieses Berichts unterbreitet die Kommission Vorschläge, die sie hierfür für geeignet hält.

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