Präambel VO (EG) 2009/19

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 2 Nummer 1 Unterabsatz 2 sowie auf Artikel 3 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung einer vierteljährlichen Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft geschaffen.
(2)
Es sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich im Hinblick auf die Definition der zu liefernden Informationen und die Messzeitpunkte, für die die Informationen erhoben werden.
(3)
Ferner müssen das Format, die Fristen für die Übermittlung der verlangten Daten und der Zeitpunkt des ersten Referenzquartals, für das Daten zu übermitteln sind, festgelegt werden.
(4)
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 müssen die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Reihe von Durchführbarkeitsstudien geschaffen werden, die von Mitgliedstaaten zu erstellen sind, die Schwierigkeiten mit der Vorlage von Daten über kleine Einheiten und über bestimmte Wirtschaftszweige haben.
(5)
Die Europäische Zentralbank wurde konsultiert.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 234.

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