ANHANG I VO (EG) 2009/206
KN-Code | Bezeichnung | Geltung und Erläuterung |
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ex Kapitel 2 (0201-0210) |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse |
Außer Froschschenkeln (KN-Code 02089070) |
0401-0406 | Milcherzeugnisse | Alle |
05040000 | Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert | Alle, außer Därme |
150100 | Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 | Alle |
150200 | Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 | Alle |
150300 | Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet | Alle |
15060000 | Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert | Alle |
160100 | Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse | Alle |
1602 | Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht | Alle |
17021100 17021900 |
Lactose und Lactosesirup | Alle |
ex1901 | Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex1902 | Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex190590 | Brot, Kuchen, Kekse und andere Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten und ähnliche Waren | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex2004 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex2005 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex2103 | Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex2104 | Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
ex210500 | Speiseeis, auch kakaohaltig | Nur Milch enthaltende Zubereitungen |
ex2106 | Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen |
KN-Code | Bezeichnung | Geltung und Erläuterung |
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0511 | Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar | |
ex2309 | Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art | Nur Heimtierfutter, Kauspielzeug für Hunde und Mehlmischungen, sofern Fleisch oder Milch enthalten sind |
Anmerkungen:
- 1.
- Spalte 1: Sind nur bestimmte Erzeugnisse eines Codes einer Veterinärkontrolle zu unterziehen und gibt es keine spezifische Unterteilung dieses Codes in der Güternomenklatur, wird der Code als „Ex” wiedergegeben (beispielsweise ex1901: nur Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen sollten einbezogen werden).
- 2.
- Spalte 2: Die Beschreibung der Waren entspricht den Warenbezeichnungen gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87. Weitere Erläuterungen zum Gemeinsamen Zolltarif sind der letzten Änderung des genannten Anhangs zu entnehmen.
- 3.
- Spalte 3: Diese Spalte enthält genaue Angaben zu den betreffenden Erzeugnissen.
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