Artikel 69 VO (EG) 2009/207

Bemerkungen Dritter

Werden beim Amt schriftliche Bemerkungen nach Artikel 40 zu einer Unionskollektivmarke eingereicht, so können diese auch auf die spezifischen Gründe gestützt sein, aus welchen die Anmeldung der Unionskollektivmarke gemäß Artikel 68 zurückgewiesen werden sollte.

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