Artikel 82a VO (EG) 2009/207
Unterbrechung des Verfahrens
(3) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 163a delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Modalitäten in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Amt im Einzelnen festgelegt werden.
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