Artikel 7 VO (EG) 2009/216

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2597/95 wird aufgehoben.

(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.

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