Artikel 1 VO (EG) 2009/245

Gegenstand und Geltungsbereich

In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen von in Artikel 2 definierten Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräten und Leuchten zu ihrem Betrieb gelten, auch wenn diese in andere energiebetriebene Produkte eingebaut sind.

Die vorliegende Verordnung enthält ebenfalls unverbindliche Referenzwerte für Produkte, die zur Büro- und Straßenbeleuchtung bestimmt sind.

Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten nicht für die in Anhang I aufgeführten Produkte.

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