Artikel 14 VO (EG) 2009/25

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2423/2001 (EZB/2001/13) wird mit Wirkung vom 1. Juli 2010 aufgehoben.

(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Korrelationstabelle in Anhang V zu lesen.

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