Artikel 1 VO (EG) 2009/278
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie an ihre Effizienz im Betrieb festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für:
- a)
- Spannungswandler;
- b)
- unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
- c)
- Batterieladegeräte;
- d)
- Konverter für Halogenlampen;
- e)
- externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
- f)
- externe Netzteile, die bis spätestens 30. Juni 2015 als Zubehör oder Ersatzteil eines nicht später als ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebrachten identischen externen Netzteils in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör oder Ersatzteil oder dessen Verpackung genau die Primärverbraucher angegeben sind, für die das Zubehör oder Ersatzteil bestimmt ist.
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