Artikel 2 VO (EG) 2009/278
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2005/32/EG.
Daneben gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.
-
„externes Netzteil” bezeichnet ein Gerät, das den folgenden Kriterien entspricht:
- a)
- es ist dafür konzipiert, Wechselstrom (AC) aus dem Versorgungsnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Spannung umzuwandeln;
- b)
- die Umwandlung ist jeweils nur in eine Gleichstrom- oder Wechselstromausgangsspannung möglich;
- c)
- es ist zum Betrieb mit einem separaten Gerät — dem Primärverbraucher —bestimmt;
- d)
- es befindet sich in einem vom Primärverbraucher physisch getrennten Gehäuse;
- e)
- es ist über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Primärverbraucher verbunden;
- f)
- die Ausgangsleistung laut Typenschild beträgt höchstens 250 Watt;
- g)
- es ist zur Nutzung mit elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 oder mit Computern im Sinne der Verordnung (EU) Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission(1).
- 2.
- „externes Niederspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke laut Typenschild von mindestens 550 Milliampere;
- 3.
- „Konverter für Halogenlampen” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät zur Verwendung mit Niedervolt-Wolfram-Halogenlampen;
- 4.
- „unterbrechungsfreie Stromversorgung” bezeichnet eine Vorrichtung, die bei einem Absinken der Versorgungsnetzspannung auf ein unannehmbar niedriges Niveau automatisch eine Notstromversorgung bereitstellt;
- 5.
- „Batterieladegerät” bezeichnet ein Gerät, an dessen Ausgangsschnittstelle unmittelbar eine abnehmbare Batterie angeschlossen wird;
- 6.
- „Spannungswandler” bezeichnet ein Gerät, das Strom einer Spannung von 230 V aus dem Hauptversorgungsnetz in Strom einer Spannung von 110 V mit ähnlichen Eigenschaften wie Netzstrom umwandelt;
- 7.
- „Ausgangsleistung laut Typenschild” (PO) bezeichnet die Ausgangsleistung laut Herstellerangabe;
- 8.
- „Nulllast” bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle eines externen Netzteils mit dem Versorgungsnetz, die Ausgangsschnittstelle aber nicht mit einem Primärverbraucher verbunden ist;
- 9.
- „Betrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle eines externen Netzteils mit dem Versorgungsnetz und die Ausgangsschnittstelle mit einem Verbraucher verbunden ist;
- 10.
- „Effizienz im Betrieb” bezeichnet das Verhältnis zwischen der von einem externen Netzteil im Betrieb abgegebenen Leistung und der dazu notwendigen Leistungsaufnahme;
- 11.
- „durchschnittliche Effizienz im Betrieb” bezeichnet den Durchschnitt der Werte für die Effizienz im Betrieb bei 25 %, 50 %, 75 % und 100 % der Ausgangsleistung laut Typenschild.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13.
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