Artikel 8 VO (EG) 2009/278
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008
Die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„Diese Verordnung gilt nicht für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte, die mit einem externen Niederspannungsnetzteil in Verkehr gebracht werden.”
- 2.
-
In Artikel 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:
- 9.
- „externes Niederspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke laut Typenschild von mindestens 550 Milliampere.
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