Artikel 8 VO (EG) 2009/278

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008

Die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„Diese Verordnung gilt nicht für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte, die mit einem externen Niederspannungsnetzteil in Verkehr gebracht werden.”

2.
In Artikel 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:

9.
„externes Niederspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke laut Typenschild von mindestens 550 Milliampere.

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