Artikel 2 VO (EG) 2009/383

Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 1129/2008 der Kommission vom 14. November 2008 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl (PSC-Drähte und -Litzen) mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt. Vorläufige Sicherheitsleistungen für nicht unter Artikel 1 Absatz 1 fallende Waren werden freigegeben.

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