Artikel 5 VO (EG) 2009/41
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2012.
Jedoch können Lebensmittel, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits deren Bestimmungen erfüllen, in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden.
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